Was bedeutet EUTB?

Das EUTB® Angebot wird finanziert vom Bundesministerium für Soziales und Arbeit.
Die Beratung ist für die Ratsuchenden kostenlos.
E

ERGÄNZEND

das Angebot soll die Beratung anderer Träger nicht ersetzen,sondern ergänzen. Die Beratungspflicht von Trägern wie z.B. Krankenkassen, Rentenversicherung besteht weiterhin.
U

UNABHÄNGIG

die Beratungsstelle gehört zu keinem Leistungserbringer wie z.B. einer Einrichtung für Behinderte oder Kostenträger wie z.B. der Agentur für Arbeit. Die BeraterInnen sind ganz den Ratsuchenden verpflichtet und es bestehen keine Interessen Dritter.
T

TEILHABE

die MitarbeiterInnen unterstützen bei Fragen und Wünschen zur Teilhabe und Inklusion und helfen Ihnen, ein selbstbestimmteres Leben zuführen.
B

BERATUNG

Die meisten unserer BeraterInnen sind Angehörige einesMenschen mit Behinderung oder selbst von einer Behinderung oder chronischen Krankheit betroffen. Dadurch ist ihnen die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen sehr vertraut.